Unser 25m Stand, bestehend aus 8 Ständen ist für folgende Waffen- und Munitionsarten zugelassen:
  20220206 25m
Pistolenstand 02
Auf diesem Schießstand darf gemäß Erlaubnisbescheid der waffenrechtlich zuständigen Behörde nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:
Kurzwaffen (auch Vorderlader)
Die höchstzulässigen Ladungsmengen ergeben sich aus den Ladetabellen gemäß RZ. 2.1.2 der Anlage 1 zur 3. WaffV bzw. müssen diesen entsprechen.
Nur Bleigeschosse verwenden!

Pistolen und Revolver
(siehe 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.5 WaffG) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der
Geschosse von 1.500 Joule.
Die Kurzwaffenmunition ist in den Tabellen 3 und 4 der „Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition“vom i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.01.2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 38a vom 24.02.2000,
aufgeführten Kaliberbezeichnungen festgelegt.
Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.
Langwaffen nur für Randfeuerpatronenmunition
(KK-Gewehre(Einzellader) und Unterhebelrepetierer) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 200 Joule (handelsübliche Munition mit Bleigeschossen im Kaliber .22)
Hochgeschwindigkeitsmunition (= HV) im Kaliber .22 mit einer Geschoßenergie von über 200 Joule ist nicht zulässig.

Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.