Unser 25m Stand, bestehend aus 8 Ständen ist für folgende Waffen- und Munitionsarten zugelassen:
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Auf diesem Schießstand darf gemäß Erlaubnisbescheid der waffenrechtlich zuständigen Behörde nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:
Kurzwaffen (auch Vorderlader) Die höchstzulässigen Ladungsmengen ergeben sich aus den Ladetabellen gemäß RZ. 2.1.2 der Anlage 1 zur 3. WaffV bzw. müssen diesen entsprechen. Nur Bleigeschosse verwenden!
Pistolen und Revolver (siehe 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.5 WaffG) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 1.500 Joule. Die Kurzwaffenmunition ist in den Tabellen 3 und 4 der „Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition“vom i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.01.2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 38a vom 24.02.2000, aufgeführten Kaliberbezeichnungen festgelegt.
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Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.
Langwaffen nur für Randfeuerpatronenmunition
(KK-Gewehre(Einzellader) und Unterhebelrepetierer) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 200 Joule (handelsübliche Munition mit Bleigeschossen im Kaliber .22) Hochgeschwindigkeitsmunition (= HV) im Kaliber .22 mit einer Geschoßenergie von über 200 Joule ist nicht zulässig.
Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.
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